Verpackung
Verpackung
Je nach Produkt nutzen wir unterschiedliche Verpackungsarten. Die Verpackung schützt die Produkte verlässlich vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und Beschädigung. Unsere Logistik hat sich in der Praxis bewährt.
Folgende Verpackungslösungen realisieren wir regelmäßig:
Versand von Förderschnecken auf Paletten
Für den kostengünstigen Versand unserer Förderschnecken verwenden wir regelmäßig unsere SHA-Standard-Palette. Die Palette lässt sich individuell an die jeweilige Schnecke anpassen und ist nur minimal breiter als die Ware selbst. Ihre Ware ist bestmöglich vor Beschädigungen geschützt. Kleinmaterial mit einer Länge von bis zu 1,2 Metern kann mit gebräuchlichen Europaletten versandt werden. Zu beachten ist, dass Paletten nicht als Luftfracht zugelassen sind. Auf dem Seeweg werden die Paletten in Containern transportiert.
Versand von Förderschnecken und Anlagenkomponenten in Transportkisten
Transportkisten werden produktabhängig direkt bei uns vor Ort gebaut. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Sicher verpackt in einer Transportkiste ist die Ware sehr gut geschützt. Das Handling ist unkompliziert, da Kisten einfach gestapelt werden können. Transportkisten sind für den Versand auf dem Land-, Luft- und Wasserweg geeignet.
Versand von Förderschnecken auf Verladegestellen
Verladegestelle kommen zum Einsatz, wenn eine größere Anzahl an Schnecken versandt werden muss. Die individuell angepassten Gestelle werden bei uns vor Ort gefertigt und als Einwegverpackung für die Containerverladung genutzt. Förderschnecken können nach der Endmontage direkt auf die Gestelle geladen werden. Eine zusätzliche Verpackung entfällt, da das Gestell die wertvolle Technik zuverlässig vor Transportbeschädigungen schützt. Dank der Verladegestelle reduziert sich die Beladezeit eines Containers signifikant. Verladegestelle machen den Versand effizient und sicher. Insbesondere bei längeren Transportwegen sind Verladegestelle eine sinnvolle Lösung.
Umweltschutz: IPPC – International Plant Protection Convention
SHA ist nach IPPC Standard und Pflanzenbeschauverordnung geprüft und zertifiziert. Das Abkommen zum Schutz der Pflanzen ist ein international gültiger Vertrag. Er umfasst rechtliche und technische Maßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung von Pflanzenkrankheiten und deren Bekämpfung. Alle ins Ausland versendeten Holzverpackungen müssen dem IPPC 15 Standard entsprechen. Die IPPC-Kennzeichnung ist an allen losen Teilen sowie bei Kisten und Paletten an zwei gegenüberliegenden Seiten gut sichtbar aufgedruckt.